Was kann man gegen eine Sanktion vom Jobcenter machen?
Im letzten Jahr haben die Jobcenter wesentlich mehr Kürzungen vorgenommen als zuvor. Mit fast 700.000 Strafmaßnahmen, so genannten Sanktionen, waren es 9 % mehr als 2010, wie die Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg meldete. Mehr als 140.000 Personen waren von Strafkürzungen betroffen. Die Androhung von Kürzungen betrifft aber alle, denn das als „Existenzminimum“ bezeichnete Arbeitslosengeld II reicht ohnehin nicht zum Leben. Wenn davon dann auch noch 10, 20 oder 30 Prozent abgezogen werden, ist die Not groß. Genau das soll Menschen zwingen, jeden Job anzunehmen, ganz egal wie niedrig der Lohn, wie schlecht die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsverträge sind. Die Strafmaschinerie wirkt.
Das gilt auch für die Empfänger von Arbeitslosengeld I. Hier wurden sogar mehr als 700.000 „Sperren“ verhängt. Die Menschen, die gerade arbeitslos wurden, sollen so schnell wie möglich unter Druck gesetzt werden und wenn möglich zu schlechteren Bedingungen als zuvor arbeiten. Wie schwer es ist, eine unzumutbare Arbeit abzulehnen wissen viele, die das Jobcenter von Innen kennen gelernt haben. Der Druck ist groß und man muss sich trauen, Nein zu sagen. Dennoch wurden mehr als 130.000 Kürzungen verhängt, weil die Aufnahme einer Arbeit verweigert wurde.
Die Unternehmen wollen, dass Erwerbslose gezwungen werden, die Löhne für alle Beschäftigten zu senken, indem sie in große Not gebracht und durch Sanktionen gezwungen werden, für jeden Hungerlohn zu arbeiten. Die meisten Menschen sind vorübergehend arbeitslos und haben dann wieder einen Job. Warum sollten wir an unserer eigenen Lohnspirale nach unten drehen? Wir wollen allen Mut machen, Strafandrohungen oder Kürzungen des Jobcenters nicht mehr hinzunehmen. Wehren wir uns gemeinsam – es gibt Mittel und Wege! Die Kürzung des Regelsatzes von 374,- Euro ist verfassungswidrig. Denn diese Summe ist als Existenzminimum definiert. Darunter kann kein Mensch überleben.